AGB

Nachfolgend finden Sie unsere geltenden AGB`s für Schwangerachaft / Wochenbett und Kurse

Allgemeine Vertragsbedingungen zur Begleitung in Schwangerschaft und Wochenbett

Die Betreuung der Schwangeren und Wöchnerinnen, erfolgt durch alle Hebammen der Zwergenmanufaktur. 

Bei Anmeldung zur Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung bestätige ich, dass ich bisher keine Leistungen bei einer anderen Hebamme in Anspruch genommen habe. Sollte dies doch der Fall sein, informiere ich die Hebammen der Hebammenpraxis Zwergenmanufaktur vor dem ersten Termin darüber und erkläre mich damit einverstanden, dass doppelt erbrachte Leistungen (z.B.Vorgespräch und Basisdatenerhebeung) in diesem Fall von mir privat bezahlt werden.

Die Rechnungsstellung der einzelnen Positionen, erfolgt durch die Hebamme, welche die Leistung erbracht hat. Es erfolgt eine getrennte Abrechnung der Hebammen. Gleiches gilt für Wahlleistungen und private Rechnungen. 

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Termine, die seitens der Betreuten nicht 24h im Voraus abgesagt werden, werden mit einer Pauschale von 35 Euro, privat in Rechnung gestellt. 

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. Leistungen anderer Berufsgruppen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (21 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

 

Weitere Allgemine Vetragsbedingungen zur Kursteilnahme

Die Kursteilnehmerin ist durch ihre Anmeldung über das  Portal verbindlich angemeldet und erklärt sich mit den folgenden AGBs einverstanden.

Wiederruf kann nur in schriftlicher Form und innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Der Wiederruf beinhaltet die Abmeldung vom Kurs und ist an die jeweilige Kursleitung zu richten. 

Sollte ein Abmeldung nach 14 Tagen erfolgen oder die Kurtseilnehmerin  am gesamten Kurs nicht teilnehmen, kann eine Ausfallgebühr von 120 Euro plus der anfallenden Partnergebühr erhoben werden.

Gleiches gilt für Kurse Geburtsvorbereitung am Wochenende, dort wird eine Ausfallgebühr von 320 Euro geltend gemacht.

 

Für die Partnergebühr an Paarabenden, oder der Parnergebühr für Paarkurse, gilt: 

Findet kein fristgerechtes Abmelden statt, oder fehlt der Partner am Partnerabend/ Wochenende, wird trotzdem die gesamte Summe in Rechnung gestellt. 

Sollte der Kursplatz bei einer nicht fristgerechten Kündigung voll nachbesetzt werden können, entfallen für die Kursteilnehmerin und deren Partner die anfallenden Gebühren. 

Eine Nachbesetzung des Kursplatzes kann nicht garantiert werden. 

Geburtsvorbereitung / Rückbildung 

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. 

Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Hierfür wird zu Beginn des Kurses eine Kaution hinterlegt oder alle Fehlstunden werden der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt. 

Am Ende des Kurses wird die Kaution mit eventuellen Fehlstunden verrechnet und der Restbetrag zurückerstattet. 
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Die Partnergebühr wird privat mit 120 Euro in Rechnung gestellt.

Die Partnergebühr für Wochenendkurse beträgt 200 Euro pro Wochenende und ist in bar am ersten Kurstag zu begleichen. 

Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen oder den Kurs in digitaler Form abzuhalten. Auch eine Teilung des Kurses in zwei Gruppen und dem wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenz und Onlinekurs ist möglich. In welcher Form der Kurs stattfindet, wir vor Kursbeginn durch die Kursleiterin bekannt gegeben. 

Auch der Onlinekurs kann mit den gesetzlichen Krankenassen abgerechnet werden, sodass der Kursteilnehmerin keine zusätzlichen Kosten entstehen. 

Gesetzlich versicherten Frauen:

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden  von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.

Hierzu sendet die Kursleiterin der Teilnehmerin vor dem Kurs einen Quittierungsbogen für die einzelnen Kursstunden zu. Die Teilnehmerin druckt diesen aus und unterzeichnet ihn nach jeder teilgenommen Kursstunde. Die Teilnehmerin verpflichtet sich innerhalb einer Woche nach Kursende den unterzeichnet Quitterungsbogen an der Kursleiterin zurückzuschicken. Ist der Bogen nicht innerhalb dieser Zeit eingegangen stellt die Kursleiterin der Teilnehmerin eine Privatrechnung über die gesamte Kursgebühr aus, die die Teilnehmerin dann bei ihrer Krankenkasse einreichen kann.

Verpasste Kurseinheiten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und werden der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt. Dabei gilt die Zahlungsfrist für private Rechnungen. 

Privat versicherten Frauen:

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden von der Hebamme direkt mit der Teilnehmerin abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Privatgebührenordnung für Hebammen in Rheinland-Pfalz. Die privat versicherte Teilnehmerin ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt zu begleichen, unabhängig von der Erstattung durch ihre Privatversicherung. 

Ausfallgebühren

Geburtsvorbereitung am Abend:  15 € pro Kurseinheit

Geburtsvorbereitung 2+:  15 € pro Kurseinheit

Geburtsvorbereitung am Wochenende: 320 Euro

Außerdem 

Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Für Unfälle und den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum kann keine Haftung übernommen werden.

Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern.