Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung, gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung
von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 061 311208-24 49
Telefax: 061 31/208-24 97
E-Mail: poststelle@datenschutz.dp.de Website: hftp://www.datenschutz.dp.de
Die Betreuung der Schwangeren und Wöchnerinnen, erfolgt durch alle Hebammen der Zwergenmanufaktur.
Bei Anmeldung zur Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung bestätige ich, dass ich bisher keine Leistungen bei einer anderen Hebamme in Anspruch genommen habe. Sollte dies doch der Fall sein, informiere ich die Hebammen der Hebammenpraxis Zwergenmanufaktur vor dem ersten Termin darüber und erkläre mich damit einverstanden, dass doppelt erbrachte Leistungen (z.B.Vorgespräch und Basisdatenerhebeung) in diesem Fall von mir privat bezahlt werden.
Die Rechnungsstellung der einzelnen Positionen, erfolgt durch die Hebamme, welche die Leistung erbracht hat. Es erfolgt eine getrennte Abrechnung der Hebammen. Gleiches gilt für Wahlleistungen und private Rechnungen.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Termine, die seitens der Betreuten nicht 24h im Voraus abgesagt werden, werden mit einer Pauschale von 35 Euro, privat in Rechnung gestellt.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. Leistungen anderer Berufsgruppen.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (21 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Die Kursteilnehmerin ist durch ihre Anmeldung über das Portal verbindlich angemeldet und erklärt sich mit den folgenden AGBs einverstanden.
Wiederruf kann nur in schriftlicher Form und innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Der Wiederruf beinhaltet die Abmeldung vom Kurs und ist an die jeweilige Kursleitung zu richten.
Sollte ein Abmeldung nach 14 Tagen erfolgen oder die Kurtseilnehmerin am gesamten Kurs nicht teilnehmen, kann eine Ausfallgebühr von 120 Euro plus der anfallenden Partnergebühr erhoben werden.
Gleiches gilt für Kurse Geburtsvorbereitung am Wochenende, dort wird eine Ausfallgebühr von 320 Euro geltend gemacht.
Für die Partnergebühr an Paarabenden, oder der Parnergebühr für Paarkurse, gilt:
Findet kein fristgerechtes Abmelden statt, oder fehlt der Partner am Partnerabend/ Wochenende, wird trotzdem die gesamte Summe in Rechnung gestellt.
Sollte der Kursplatz bei einer nicht fristgerechten Kündigung voll nachbesetzt werden können, entfallen für die Kursteilnehmerin und deren Partner die anfallenden Gebühren.
Eine Nachbesetzung des Kursplatzes kann nicht garantiert werden.
Geburtsvorbereitung / Rückbildung
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Hierfür wird zu Beginn des Kurses eine Kaution hinterlegt oder alle Fehlstunden werden der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt.
Am Ende des Kurses wird die Kaution mit eventuellen Fehlstunden verrechnet und der Restbetrag zurückerstattet.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Die Partnergebühr wird privat mit 120 Euro in Rechnung gestellt.
Die Partnergebühr für Wochenendkurse beträgt 200 Euro pro Wochenende und ist in bar am ersten Kurstag zu begleichen.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen oder den Kurs in digitaler Form abzuhalten. Auch eine Teilung des Kurses in zwei Gruppen und dem wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenz und Onlinekurs ist möglich. In welcher Form der Kurs stattfindet, wir vor Kursbeginn durch die Kursleiterin bekannt gegeben.
Auch der Onlinekurs kann mit den gesetzlichen Krankenassen abgerechnet werden, sodass der Kursteilnehmerin keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.
Hierzu sendet die Kursleiterin der Teilnehmerin vor dem Kurs einen Quittierungsbogen für die einzelnen Kursstunden zu. Die Teilnehmerin druckt diesen aus und unterzeichnet ihn nach jeder teilgenommen Kursstunde. Die Teilnehmerin verpflichtet sich innerhalb einer Woche nach Kursende den unterzeichnet Quitterungsbogen an der Kursleiterin zurückzuschicken. Ist der Bogen nicht innerhalb dieser Zeit eingegangen stellt die Kursleiterin der Teilnehmerin eine Privatrechnung über die gesamte Kursgebühr aus, die die Teilnehmerin dann bei ihrer Krankenkasse einreichen kann.
Verpasste Kurseinheiten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und werden der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt. Dabei gilt die Zahlungsfrist für private Rechnungen.
Privat versicherten Frauen:
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden von der Hebamme direkt mit der Teilnehmerin abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Privatgebührenordnung für Hebammen in Rheinland-Pfalz. Die privat versicherte Teilnehmerin ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt zu begleichen, unabhängig von der Erstattung durch ihre Privatversicherung.
Ausfallgebühren
Geburtsvorbereitung am Abend: 15 € pro Kurseinheit
Geburtsvorbereitung 2+: 15 € pro Kurseinheit
Geburtsvorbereitung am Wochenende: 320 Euro
Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Für Unfälle und den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum kann keine Haftung übernommen werden.
Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.